Psychotherapie

Einzeltherapie

In der Einzeltherapie unterstütze ich Menschen mit psychischen Erkrankungen, wie Ängsten und Depressionen, und helfe bei der Bewältigung von Lebenskrisen. Eine Sitzung dauert 50 Minuten.

Eine Kostenübernahme ist durch die private Krankenkassen, die Beihilfe sowie ggf. durch die gesetzliche Krankenkasse im Kostenerstattungsverfahren möglich. Natürlich können Sie eine Therapie auch als Selbstzahler*in wahrnehmen. 


Rehanachsorge

Im Rahmen der Nachsorge der DRV biete ich wöchentlich stattfindende, ambulante Gruppen (PSY-RENA und LIVI-RENA) sowie DE-RENA an, in welchen wir selbstwertstärkende Lösungswege für  Ihre individuellen Themen erarbeiten. Eine Übersicht über freie Plätze und die Anmeldung finden Sie hier.




Onlinetherapie

Bei Bedarf kann die Psychotherapie auch unkompliziert online stattfinden. 

Wichtig dabei ist, dass Sie während der Sitzung einen ruhigen Raum für sich haben, in dem Sie ungestört sind und eine gute Internetverbindung haben. Das Erstgespräch findet nach Möglichkeit vor Ort statt. 


Honorar

Das Honorar orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine Übersicht über die Kosten finden Sie bei der BPtK.
Das Stundenhonorar in meiner Privatpraxis beläuft sich auf den 3,2- bis 3,5-fachen Satz pro Sitzung (50min.)  


Privat versichert / Beihilfe

Die private Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Psychotherapie. 

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach Ihren Rahmen-bedingungen, da diese individuell sind. 


Selbstzahlung

Wenn Sie die Behandlungskosten selbst übernehmen wollen, werden keine Informationen an die Krankenkasse oder andere Stellen weitergegeben. 

Die Rechnung kann ggf. bei der Steuer geltend gemacht werden. 

Gesetzlich versichert

Eine Übernahme der Therapie durch die gesetzliche Krankenkassen ist über die BKK VBU problemlos möglich. Hier benötigen Sie lediglich einen Überweisungsschein.

Andere Krankenkassen übernehmen ggf. die Kosten über das Kosten-erstattungsverfahren nach §13 SGB V. Dieses muss vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. 



Heilfürsorge 

Die Heilfürsorge übernimmt in der Regel die Kosten für eine psycho-therapeutische Behandlung bei Soldat*innen und Polizist*innen.

Mein Behandlungsbereich


  • Arbeitsstörungen (Prokrastination, Burnout-Syndrom und stressbezogene Erkrankungen)
  • Angststörungen (Soziale Ängste, Prüfungsängste, Generalisierte Ängste, Phobien, Panik, Zwangserkrankungen)
  • Essstörungen (Anorexia Nervosa, Bulimia Nervosa, Binge Eating Disorder)
  • Umgang mit Krisensituationen und Belastungen (Selbstwert, Trennungen, Konflikte in Beziehungen)
  • Depressionen (unipolare und rezidivierende Depression)